Martin Gollmer
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Themen - Schweiz / Europa


25-05-2011 | Schweizer Lebensmittelrecht soll EU-konform werden


Die Schweiz passt immer weitere Gesetzesbereiche an das Recht der Europäischen Union an. Neuestes Beispiel sind die Vorschriften über Lebensmittel, die der Bundesrat jetzt revidieren will.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 25. Mai 2011, die Botschaft und den Entwurf des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) verabschiedet. Ziel ist, den Schutz der Konsumenten weiter zu verbessern und Handelshemmnisse abzubauen. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision werden die Grundlagen geschaffen, um in einer nächsten Etappe das Lebensmittelverordnungsrecht mit jenem der Europäischen Union (EU) zu harmonisieren zu können, um so die Teilnahme der Schweiz an den Schnellwarnsystemen der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit zu ermöglichen. Nun wird das Parlament über den Entwurf des Lebensmittelgesetzes beraten. Die Inkraftsetzung wird frühestens 2013 erwartet.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten wären längerfristig insbesondere die geplante Transparenz der Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben (u.a. der Gastronomie) und das Täuschungsverbot für kosmetische Mittel- und Bedarfsgegenstände (Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt gelangen) spürbar. Es soll die Möglichkeit bestehen, auf Verlangen Einblick in eine Kurzfassung der amtlichen Kontrollergebnisse zu erhalten. Dieser Punkt wird den Forderungen von Konsumentenorganisationen und verschiedenen politischen Vorstössen gerecht. Wo und in welcher Form die Inspektionsergebnisse zukünftig transparent gemacht werden, wird in einem nächsten Schritt auf Verordnungsebene geregelt. Kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände dürfen nach Einführung des Täuschungsverbots für solche Produkte nur noch mit Eigenschaften beworben werden, die den Tatsachen entsprechen.

Das Lebensmittelrecht der EU hat in den letzten Jahren für die Schweiz an Bedeutung gewonnen, sei es angesichts der Globalisierung des Handels aber auch aufgrund der Verpflichtungen der Schweiz durch bilaterale Verträge mit der EU im Bereich der tierischen Lebensmittel. In Zukunft soll die Teilnahme an den EU-Schnellwarnsystemen oder die Mitarbeit beim Erstellen von Risikoanalysen eine weitere Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Schweiz bringen.

Die neuen Vorschriften über Lebensmittel sind ein neues Beispiel dafür, dass die Schweiz immer weitere Gesetzesbereiche an das Recht der EU anpasst. Notwendig macht dies die enge wirtschaftliche Verflechtung der Schweiz mit der EU. Würden keine Anpassungen vorgenommen, könnten Handelshemmnisse entstehen. Problematisch am Nachvollzug des EU-Rechts ist, dass die Schweiz bei dessen Ausarbeitung nicht mitreden und mitentscheiden konnte. Der viel gepriesene autonome Nachvollzug höhlt so die Souveränität der Schweiz schleichend aus. Abhilfe könnte ein Beitritt der Schweiz zur EU schaffen. Nur so erhielte die Schweiz volle Mitbestimmungskompetenzen bei einem Recht, das sie immer häufiger direkt betrifft.