Martin Gollmer
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Themen - Journalismus & Medien


22-01-2010 | Steuergelder statt Gebühren für die SRG


Der Bundesrat will eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr.

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, sollen künftig auch jene Haushalte und Betriebe Radio- und Fernsehgebühren zahlen, die keinen Radio oder Fernseher besitzen. Sie würden dann also unter Umständen für Programme zur Kasse gebeten, die sie gar nicht konsumieren.

Doch das ist nichts Neues. Wer keine Sendungen der gebührenfinanzierten SRG hört oder sieht, sondern sich an schweizerische Privatsender wie Radio 24 und Tele Züri oder an ausländische Radio- und Fernsehstationen hält, zahlt trotzdem die vollen Gebühren. Denn diese sind nicht an die Senderwahl, sondern ans Empfangsgerät gebunden.

Erfunden wurde dieses System, als noch jeder Radiobesitzer automatischen den schweizerischen Landessender Beromünster hörte. Inzwischen gibt es aber mehr private als öffentlich-rechtliche Stationen. Und vor allem verschmelzen die Techniken immer mehr: Wer will, kann die Tagesschau des Schweizer Fernsehens heute am Computer oder per Handy verfolgen. Und Radiosender sind übers Internet nonstop in guter Qualität konsumierbar. Das macht es schwierig die Gebührenpflichtigen zu ermitteln.

Der Bundesrat hat daher Recht, wenn er die ans Empfangsgerät gebundenen Gebühren endlich ersetzen will. Schliesslich profitieren nicht nur die Radio- und Fernsehbesitzer vom sogenannten Service public der SRG, sondern alle – etwa vom Beitrag zur Meinungsbildung, von der Kulturförderung und vor allem vom Zusammenhalt des Landes dank der Unterstützung sprachlicher Minderheiten.

Die neue Zwangsgebühr hätte auch den Vorteil, dass die aufwändigen Kontrollen des Inkassounternehmens Billag wegfallen würden. Noch konsequenter, effizienter und ehrlicher wäre allerdings, die Gebühren ganz zu streichen und den Service public der SRG über die direkte Bundessteuer zu finanzieren – wie bei den SBB. So könnte man sich die 55-Millionen-Franken-Administration der Billag ganz schenken.

Und wenn wir schon Konsequenz fordern: Konsequent wäre es auch, wenn die Gebührengelder allein der öffentlich-rechtlichen SRG zukämen (und diese dafür auf die Werbeeinnahmen verzichten würde) und sich die privaten Radio- und Fernsehsender dafür einzig mit Werbung finanzieren würden (und dafür keine staatlichen Zuschüsse aus den Gebührengeldern mehr erhielten). Die SRG könnte sich dann auf den Service public konzentrieren und müsste nicht so häufig Anleihen beim qualitativ oft fragwürdigen medialen Kommerz machen. Und die privaten Sender könnten sich dann voll der werbeträchtigen Publikumsmaximierung hingeben und wären nicht gezwungen, sich ein nur schwer kontrollierbares Service-public-Mäntelchen umzuhängen.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 21. Januar 2010



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