Themen - Schweiz / Europa01-12-2009 | Grundlage für eine effizientere, bürgernähere und demokratischere EUMit einiger Verzögerung ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Mit ihm werden die bestehenden EU-Verträge abgeändert. Dadurch soll das Wirken der Europäischen Union verbessert werden. Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Durch ihn erhält die Europäische Union (EU) die Mittel, um auch mit 27 Mitgliedstaaten effizient arbeiten, die künftigen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigen sowie bürgernäher und mit mehr demokratischer Legitimität funktionieren zu können. Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bisherigen EU-Verträge nicht – er ändert sie bloss ab. Die wichtigsten durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Neuerungen sind:
Mit dem Vertrag von Lissabon dürfte die Vertiefung der europäischen Integration wahrscheinlich für längere Zeit zum Stillstand kommen. In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten macht sich bezüglich eines immer engeren Zusammenschlusses und der Übertragung immer weiterer Kompetenzen an „Brüssel“ Skepsis breit. Davon zeugen die Schwierigkeiten bei der Ratifizierung des Vertrags in Irland und Tschechien. Ein weiter gehender früherer Vertrag (der sogenannte Verfassungsvertrag) wurde von der Bevölkerung in Frankreich und in den Niederlanden in Volksabstimmungen im Jahr 2005 abgelehnt. Er konnte deshalb nicht in Kraft treten. An seiner Stelle wurde der bescheidenere Vertrag von Lissabon ausgearbeitet. Mit dem Vertrag von Lissabon wird kein europäischer Superstaat geschaffen. Die Mitgliedstaaten behalten mit dem Ministerrat und dem Europäischen Rat ihre starke Rolle in der Gesetzgebung und in strategischen Weichenstellungen. Mit der Gewährung von Mitwirkungsmöglichkeiten an die nationalen Parlamente wird der Einfluss der Mitgliedstaaten sogar noch gestärkt. Auch mit den Änderungen des Vertrags von Lissabon bleiben die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union kompliziert und die Zuständigkeiten der EU unübersichtlich. Dies ist nicht Unvermögen, sondern Ausdruck eines fein austarierten Gleichgewichts zwischen Verfechtern eines supranational (überstaatlich) ausgerichteten Integrationsmodells einerseits und eines zwischenstaatlich angelegten Zusammenarbeitsprozesses andererseits. Quelle: Europäische Kommission, 1. Dezember 2009 Website der Europäischen Union |
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